Risikoveränderung & Gefahrenerhöhung
In diesen Beitrag gehe ich auf Umstände ein, welche der Versicherung bzw. dem Versicherungsmakler gemeldet werden müssen, um den Versicherungsschutz von bestehenden Versicherungsverträgen nicht zu verlieren.
Lesezeit ca. 5 Minuten.

Risiko und Versicherungsprämie

Vor Abschluss eines Versicherungsvertrags ermittelt der Versicherer am Versicherungsantrag relevante Risikodaten, um eine adäquate Versicherungsprämie zu berechnen. Diese richtet sich immer nach dem jeweiligen Risiko. Umso höher das Risiko, desto höher die Prämie.
Nach Vertragsabschluss können sich im Laufe der Zeit Umstände verändern. Nicht jedem Versicherungsnehmer ist klar, welche Veränderungen der Versicherung gemeldet bzw. angezeigt werden müssen.
Während der Versicherer bei der sogenannten „Gefahrenerhöhung“ von der Leistung befreit ist und den Vertrag fristlos kündigen kann, besteht bei einer Veränderung des Risikos bloß eine potenzielle Unterversicherung, was ebenso unangenehme Folgen nach sich ziehen kann.

Veränderung des Risikos

Folgende, beispielhaft aufgezählte Veränderungen müssen gemeldet werden, um den vollwertigen Versicherungsschutz nicht zu verlieren:
  • Zubauten, Anschaffung eines Pools, einer Photovoltaikanlage oder teure Anschaffungen im Haushalt (Haushalts- und Eigenheimversicherung)
  • Einbau von Smart-Home-Installationen, wie zum Bespiel ein Keyless-Schloss (Haushalts- und Cyber Versicherung)
  • Anschaffung eines Neufahrzeuges (Einschluss in der Verkehrsrechtsschutzversicherung)
  • Wechsel des Sozialversicherungsträgers (Krankenversicherung)
  • Wesentliche Gehaltserhöhung (Berufsunfähigkeits-, Ablebens- und Unfallversicherung sowie Pensionsvorsorge)
  • Kinder erhalten ihr erstes Einkommen, geben das Studium auf oder erreichen das 26. Lebensjahr
    (Haushalts- bzw. Privathaftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung)
  • Anschaffung eines Hundes (Haushalts- bzw. Tierhalterhaftpflichtversicherung)

Gefahrenerhöhung

Eine Gefahrenerhöhung gemäß §23 VersVG liegt vor, wenn ein geänderter Umstand von Dauer ist und einen Schadensfall wahrscheinlicher macht. Dieser Umstand ist der Versicherung unverzüglich anzuzeigen.
Beispiele einer Gefahrenerhöhung sind:
  • Berufswechsel (Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • Chiptuning bei Fahrzeugen (KFZ-Versicherung)
  • Verwahrung des Typenscheins im Fahrzeug (KFZ-Kaskoversicherung)
  • Beginn einer Extremsportart (Unfall- und Lebensversicherung)
  • Demontage einer Alarmanlage (Haushaltsversicherung)
Da der Versicherer im Falle einer Gefahrenerhöhung von der Leistung befreit ist, sollte im Zweifel jeder neue Umstand, welcher einen Schadensfall wahrscheinlicher macht, gemeldet werden. Der Versicherer muss zwar beweisen, dass ein bestimmter Umstand zum Schaden geführt hat, aber einen solchen Gerichtsprozess kann man durch eine entsprechende Meldung verhindern.
Grundsätzlich empfehlen wir eine Rechtsschutzversicherung inklusive Versicherungsvertragsstreitigkeiten, denn es kann immer zu Meinungsverschiedenheiten kommen, welche ausjudiziert werden müssen.

 

Photo by Edu Lauton on Unsplash

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