Inhaltsverzeichnis

  • Abmeldung eines KFZ inkl. Checkliste
  • Anmeldung eines KFZ inkl. Checkliste
  • Was bei einer Kaskoversicherung zu beachten ist
  • Weitere Hinweise & Tipps
  • Downloads (Kaufvertrag, Vollmacht, etc.)

Allgemeines

Das Fahrzeug muss in der Gemeinde oder dem Bezirk zugelassen werden, in welchem der Fahrzeugeigentümer seinen Wohn- oder bei gewerblichen Fahrzeugen seinen Firmensitz hat. Innerhalb der Gemeinde oder des Bezirks kann bei jeder beliebigen Zulassungsstelle zugelassen werden.

Nach der Zulassung erhalten Sie noch vor Ort die Kennzeichen und können das „Pickerl“ sowie die Kennzeichen am Fahrzeug anbringen und losfahren. Aber Achtung: Ein Versicherungsantrag ist unbedingt so so rasch als möglich bei der Versicherung einzureichen. Denn bis zur Ausstellung der Polizze ist das Fahrzeug nur mit der gesetzlichen Mindestversicherungssumme vorläufig versichert.

Abmeldung eines KFZ

  • Lichtbildausweis (bei Firmen zzgl. der Gewerbeschein und Firmenbuchauszug)
  • Vollmacht zur Abmeldung eines KFZ (Link zum Download unten), sofern das Fahrzeug von einer vertretenden Person abgemeldet werden soll
  • Fahrzeugpapiere (Zulassungsschein(e) und Typenschein)
  • Kennzeichen

Mit der Abmeldung werden die Kennzeichen von der Zulassungsstelle einbehalten und vernichtet. Der Versicherungsvertrag wird jedoch nur dann gekündigt, sofern die Abmeldebestätigung der Zulassungsstelle an den entsprechenden Versicherer mit der Bitte um Kündigung des Vertrags übermittelt wird.

Wichtiger Hinweis

Sofern Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, melden Sie das Fahrzeug selbst ab. Auch wenn der neuer Eigentümer darum bittet, das Fahrzeug selbst abmelden zu dürfen. Es besteht das Risiko, dass dieser vor der Abmeldung einen Unfall verursacht. Das hätte zur Folge, dass Sie im Bonus-Malus-System nach hinten gereiht werden und mehr Versicherungsprämie bezahlen müssen.

Anmeldung eines KFZ

  • Lichtbildausweis (bei Firmen zzgl. der Gewerbeschein und Firmenbuchauszug)
  • Vollmacht zur Abmeldung eines KFZ (Link zum Download unten), sofern das Fahrzeug von einer vertretenden Person abgemeldet werden soll
  • Fahrzeugpapiere (Zulassungsschein(e) und Typenschein)
  • Bei Leasingfahrzeugen die Bestätigung des Leasinggebers
  • Kaufvertrag in Original
  • Anmeldegebühr*
  • Prüfbericht (Pickerl) – seit kurzem von der Zulassungsstelle online abrufbar und nicht mehr vorzulegen
  • Versicherungsbestätigung (erhalten Sie von Ihrem Versicherungsmakler- oder Vertreter)
  • Bei Eigenimport die Finanzamtsbestätigung

*Die Anmeldegebühr beträgt in etwa € 195,00. Details zur KFZ-Zulassung und den aktuellen Gebühren finden Sie hier.

Was bei einer Kaskoversicherung zu beachten ist

Sofern das Fahrzeug kaskoversichert werden soll, ist dies unbedingt dem Versicherungsmakler- oder Vertreter vor der Anmeldung bekanntzugeben. Mit der entsprechenden Versicherungsbestätigung ist das Fahrzeug ebenso vorläufig Kaskoversichert.

Gebrauchtwägen müssen zwingend besichtigt werden, um Vorschäden zu dokumentieren. Dies wird je nach Versicherer bei einem ÖAMTC- oder ARBÖ-Stützpunkt ohne vorherige Terminvereinbarung durchgeführt. Das Gutachten wird danach an den jeweiligen Versicherer gesendet. Bis zur Besichtigung gilt ein hoher Selbstbehalt (bis zu € 1.500,-) als vereinbart. Die Besichtigung ist mit einem sauberen Fahrzeug durchzuführen.

Weitere Hinweise & Tipps

Sie können den Zulassungsschein in Scheckkartenformat bestellen. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. € 24,00. Bei Verlust und Wiederbestellung ist die Gebühr erneut zu entrichten. Der Zulassungsschein in Papierformat hingegen ist kostenlos zu erhalten (auch bei Verlust oder Wohnsitzänderung).

Sofern Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder einen Fahrzeugwechsel durchführen, können Sie die vorherigen Kennzeichen behalten. Sie sparen dadurch die Gebühr für die Ausstellung neuer Kennzeichen iHv. ca. € 25,00.

Downloads

 

Bildquelle: https://unsplash.com/photos/A53o1drQS2k

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