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Durch den abrupten Abfall des Wechselkurses (CHF, Schweizer Franken) haben Kreditnehmer eines Fremdwährungskredites teilweise große Verluste erlitten. Nun ist es durch die jüngste Rechtsprechung des EuGH und OGH in manchen Fällen möglich, den Kreditvertrag als nichtig zu erklären und rückabzuwickeln.

Durch eine Rückabwicklung muss der Kreditnehmer den aufgenommenen Euro-Kreditbetrag zurückzahlen. Die Bank muss die Verluste des Wechselkurses in voller Höhe selbst tragen.

Chancen auf außergerichtlichen Vergleich

Nach Rücksprache mit spezialisierten Anwälten kann häufig ein außergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleich mit der Bank geschlossen werden. Der Kreditnehmer erhält somit eine ausverhandelte Schadensersatzzahlung. Diese Situation nahm ich zum Anlass, die Voraussetzungen für eine Rückabwicklung sowie eine etwaige Deckung der Rechtsschutzversicherung näher zu betrachten.

Lesezeit ca. 5 Minuten.

Inhalt

  • Voraussetzungen für eine Rückabwicklung eines Fremdwährungskredites
  • Lebensversicherungen – Tilgungsträger
  • Versicherungsdeckung in der Rechtsschutzversicherung
  • Prozesskostenfinanzierung


Voraussetzungen für eine Rückabwicklung eines Fremdwährungskredites

Folgende Voraussetzungen zur Rückabwicklung eines Kreditvertrags oder zur Durchsetzung von erheblichen Schadenersatzansprüchen mittels Vergleichs sind vielversprechend:

Transparenzerfordernis

Der OGH entschied, dass die vom EuGH geforderten Transparenzerfordernisse für Fremdwährungskredite auch in Österreich anzuwenden sind. Damit ist gemeint, dass der Kreditnehmer bei Abschluss der Kreditvertrags ausreichend über die Risiken eines Fremdwährungskredits aufgeklärt wurde. Der Kreditvertrag allein reicht dafür als Nachweis in der Regel nicht aus.

Gröblich benachteiligende oder missbräuchliche Vertragsklauseln

Von den österreichischen Gerichten wurden bereits diverse Kreditvertragsklauseln als gröblich benachteiligend eingestuft: Sofern ein durchschnittlicher Kreditnehmer (Verbraucher) eine Klausel nicht nachvollziehen kann, zum Beispiel zur Berechnung des Wechselkurses, kann diese Klausel als unwirksam erklärt werden. Dies kann zur Folge haben, dass ein Kreditvertrag nicht rechtswirksam zustande kam, da die Wechselkursklausel zu unbestimmt formuliert wurde.

Ob die Aufklärung des Kreditnehmers in der Beratung ausreichend war, muss individuell durch einen spezialisierten Juristen geprüft werden. Die beste Chance auf Erfolg sieht RA Dr. Wolfgang Haslinger in solchen Fällen bei Kunden der BACA, Unicredit Bank Austria.

Für die Überprüfung empfehlen wir die Ausverhandlung eines Pauschalhonorars. Diese Kosten sind im Vorfeld von der Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt, können aber in bestimmten Fällen anteilig und nachträglich mit der Versicherung abgerechnet werden.

Lebensversicherungen – Tilgungsträger

Fremdwährungskredite wurden in der Regel endfällig abgeschlossen. Zum Zweck der Abdeckung des Endbetrags wurde von der Bank ein Tilgungsträger vermittelt. Viele dieser Lebensversicherungsprodukte wurden jedoch mangelhaft beraten und erzielten nicht die berechneten Ergebnisse zum Laufzeitende. Es besteht auch hier die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen.

Versicherungsdeckung in der Rechtsschutzversicherung

Da zur Überprüfung der Erfolgsaussichten einer Klage bereits im Vorfeld hohe Kosten entstehen können und ein Gerichtsprozess ein weiteres, erhebliches Kostenrisiko birgt, stellt sich die Frage, ob Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung Deckung erwarten können.

An dieser Stelle ist ein genereller Ausschluss aller österreichischen Rechtsschutzversicherungen relevant:

  • der Errichtung bzw. baubehördlich genehmigungspflichtigen Veränderung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder Grundstücken, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befinden oder von ihm erworben werden;
  • der Planung derartiger Maßnahmen und
  • der Finanzierung des Bauvorhabens. 1.7. mit der Finanzierung des Erwerbs eines Gebäudes, Gebäudeteiles oder eines Grundstücks. 1.8. mit der Veranlagung von Vermögensgegenständen und Geld (auch in betriebliche Vorsorgekassen und Pensionskassen) und der damit zusammenhängenden Beratung, Vermittlung und Verwaltung.

Um Versicherungsprämien leistbar zu gestalten, müssen Versicherer bestimmte, häufige Risiken ausschließen.
Aufgrund des oben genannten Ausschlusses kommt es in den meisten Fremdwährungskreditstreitigkeiten zu Deckungsablehnungen, da in der Regel ein direkter Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Kauf von Eigenheimen besteht.

Allerdings ist es in manchen Fällen möglich, doch Versicherungsdeckung zu erlangen.

Folgende Beispiele möchte ich anführen:

  1. In bestimmten ARB-Rechtsschutzbedingungen ist der Kauf von Eigentumswohnung nicht ausgeschlossen
  2. Finanzierungen von nicht baubehördlich, genehmigungspflichtigen Sanierungen/Umbauten sind ebenso nicht ausgeschlossen
  3. Bei einem hohen Eigenkapitalanteil kann ebenso anteilige Versicherungsdeckung durchgesetzt werden
  4. Bei der Bekämpfung von mangelhaften Tilgungsträgern besteht die Chance, dass der Rechtsschutzversicherer nicht nach dem Zweck des Tilgungsträgers fragt und somit kein Zusammenhang mit den o.g. Ausschlüssen hergestellt wird

Sofern Sie auf die Deckung und Kostenübernahme Ihrer Rechtsschutzversicherung angewiesen sind, ist eine formelle Deckungsprüfung notwendig. Im Zuge dessen überprüfen wir, ob wesentliche Vertragsbestandteile enthalten sind und der Vertrag ausreichend lange besteht. Diese Überprüfung übernehmen wir für Bestandskunden kostenfrei.

Für Fremdverträge bieten wir die Überprüfung für € 120,- inkl. Umsatzsteuer pauschal an.
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Für eine Rechtsberatung steht Ihnen der spezialisierte RA Dr. Haslinger zur Verfügung:

Festnetz: +43 1 934 6260
Mobil: +43 664 999 470 83
E-Mail: [email protected]
Homepage: https://www.ra-haslinger.at/

Prozesskostenfinanzierung

Es besteht die Möglichkeit, die Schadensersatzforderungen mit einem Prozesskostenfinanzierungsunternehmen durchzusetzen. Verspricht ein ein Rechtsfall nach Einreichung und Überprüfung der Unterlagen eine Erfolgsaussicht, übernimmt das Prozesskostenfinanzierungsunternehmen das Kostenrisiko des Gerichtsprozesses  und erhält im Gegenzug einen Anteil des Schadenersatzes.

Leider habe ich mit solchen Unternehmen noch keine Erfahrungen gemacht und kann an dieser Stelle keinen Anbieter empfehlen.

Foto von Tom Rumble auf Unsplash

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