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Auszug aus dem Honorartarif

ÖVT Leistungs- und Kalkulationsrichtlinie für Versicherungstreuhänder:innen
mit der gewerberechtlichen Befähigung als „Berater:in in Versicherungsangelegenheiten“.

Firma Edvin Resic (Marke fimeo.)
Zuletzt geändert am 15.07.2025

Exklusiv für ständige Mitglieder des ÖVT – Verband österreichischer Versicherungstreuhänder und Mediatoren in Versicherungsangelegenheiten. Der vorliegende Tarif versteht sich inklusive Mehrwertsteuer.

Allgemeines

Als Mitglied des ÖVT (Verband österreichischer Versicherungstreuhänder und Mediatoren in Versicherungsangelegenheiten) arbeiten wir nach einer transparenten, rechtlich hinterlegten Honorarordnung. Die Verrechnung erfolgt je nach Art und Umfang der Tätigkeit auf Basis untenstehender Abrechnungsarten.

Die in diesem Auszug der Honorar- und Kalkulationsrichtlinie aufgezählten Entgelte werden nur dann in Rechnung gestellt, sofern

  1. vorab und schriftlich eine Honorarvereinbarung geschlossen wurde
  2. erbrachte Leistungen nicht durch die Provision durch den Versicherer abgegolten sind
  3. erbrachte Dienstleistungen nicht durch den entgeltlichen Verwaltungskostenbeitrag abgegolten sind
  4. oder keine abweichende Vereinbarung bzgl. des Honorars oder Entgelts getroffen wurde

 

Verrechnungsarten

§ 8 Zeitgebühr

Für Beratungsleistungen, Polizzenanalysen, Verhandlungen oder Vertretung im Schadenfall gilt eine Zeitgebühr nach § 8 der ÖVT-Richtlinie:

  • Treuhänder / Mediator: € 50 pro angefangener ¼ Stunde

  • Fachkraft: € 25 pro angefangener ¼ Stunde

  • Hilfskraft: € 15 pro angefangener ¼ Stunde

  • Kanzleistunde (kombinierte Teamleistung): € 75 pro angefangener ¼ Stunde

Diese Sätze beruhen auf einer transparenten Selbstkostenrechnung.

§ 9 Erfolgshonorar

Wenn ein messbarer Mehrwert für Sie erzielt wird – z. B. Prämieneinsparung, Rückzahlung oder erfolgreiche Schadenabwicklung – kann zusätzlich oder alternativ ein Erfolgshonorar vereinbart werden:

  • 50 % der ersten Jahresprämieneinsparung

  • 25 % der erzielten Prämienrückzahlung

  • Bei Schadenfällen abhängig vom erzielten Betrag, z. B.:

    • bis € 7.000 → 8 %, mind. € 250

    • bis € 35.000 → 5 %, mind. € 1.000

    • bis € 70.000 → 2,5 %, mind. € 1.750

    • über € 70.000 → freie Vereinbarung

§ 9 Schadenangelegenheiten

Im Rahmen eines bestehenden Treuhandauftrags übernehmen wir auf Wunsch die professionelle Schadenregulierung – je nach Situation als:

  • Eigenschadenregulierung (bei von mir vermittelten Verträgen)

  • Fremdschadenregulierung (bei externen Verträgen)

  • Geschädigtenvertretung bei komplexen Haftpflicht- oder Regressfragen

Die Abrechnung erfolgt entweder nach Zeitgebühr oder auf Basis eines vereinbarten Erfolgshonorars gemäß ÖVT-Richtlinie.

§ 10 Mediation in Versicherungsangelegenheiten

Im Streitfall bieten wir strukturierte Mediation mit klarer Honorarbasis:

  • Pauschale für Aktenlage und Aufbereitung: € 300 bis € 400

  • Mediationssitzungen: nach Zeitgebühr gemäß § 8 (je angefangene ¼ Stunde)

  • Grundlage ist die Höhe und Komplexität der strittigen Forderung. Alle Leistungen werden dokumentiert und begründet.

 

§ 11 Barauslagen und Nebenkosten

Zusätzlich zu den oben genannten Honoraren können folgende Auslagen weiterverrechnet werden – stets belegt und im Vorfeld vereinbart:

  • Reise- und Aufenthaltskosten gemäß Reisegebührenvorschrift (RGV)

  • Kosten für externe Sachverständige, Anwälte oder Übersetzungen

  • Materialverbrauch, Porto, Bankspesen, Kopien etc.

  • Telefon- und Faxgebühren bei auftragsbezogener Kommunikation

Auch für Mitarbeitende geltende Spesen werden transparent abgerechnet.

Sonstiges

Für vermeidbare Mehraufwände durch unterbliebene Rückmeldung oder Unterlassung von Handlungen des Klienten besteht Verrechnungsmöglichkeit gemäß der oben beschriebenen Zeitgebühr.

Dazu gehören Beispielsweise:

  • Mehrmalig notwendige Urgenzen durch den Versicherungstreuhänder
  • Kündigung der Versicherung durch den Versicherer aufgrund Nichtzahlung der Versicherungsprämie
  • etc.